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Evangelische Gefängnisseelsorge in der SBZ und den frühen Jahren der DDR (1945 bis 1959)

Arbeiten zur Kirchlichen Zeitgeschichte 84, Reihe B: Darstellungen

Erschienen am 11.04.2022, 1. Auflage 2022
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783525560525
Sprache: Deutsch
Umfang: 432 S.
Einband: gebundenes Buch

Beschreibung

Die vorliegende Untersuchung erschließt mit der evangelischen Gefängnisseelsorge in der SBZ und der frühen DDR ein bislang nicht erforschtes Feld im Schnittbereich von Kirchen- und allgemeiner Geschichte. Sie liefert neue Erkenntnisse sowohl zum Staat-Kirche-Verhältnis als auch für die Entwicklung des Verhältnisses von EKD und ostdeutschen Landeskirchen. Durch die Rekonstruktion der Gefängnisseelsorge bereits seit 1945 erhellt die Arbeit auch die bislang nur wenig erforschte Kirchenpolitik der sowjetischen Besatzungsmacht in der SBZ. Es wird belegt, dass die unter den Sowjets etablierte Praxis der Gefängnisseelsorge die Basis für deren Handhabung in der DDR bildete. Dabei verdeutlicht die Untersuchung das Dilemma des Staates: Wie erreichte man den Stillstand des ungeliebten Dienstes der evangelischen Kirche im Strafvollzug, ohne dabei das nach Außen propagandierte Grund- und Menschenrecht der Religionsfreiheit, einen unverzichtbaren Eckpfeiler des demokratischen Staates - denn als solchen verstand man sich -, zu beschädigen?

Autorenportrait

Stefanie Siedek-Strunk ist wissenschaftliche Mitarbeiterin im DFG-Sonderforschungsbereich 1472 "Transformationen des Populären" an der Universität Siegen.

Schlagzeile

Hatten die Sowjets die konfessionelle Gefängnisseelsorge in der SBZ noch souverän organisiert und verwaltet, initiierte der DDR-Staat einen harten Kampf gegen den ungeliebten Dienst der Kirchen. Stefanie Siedek-Strunk erhellt mit ihrer Arbeit die bislang nur wenig erforschte Kirchenpolitik der sowjetischen Besatzungsmacht in der SBZ und belegt, dass diese die Basis für die Handhabung der konfessionellen Gefängnisseelsorge in der DDR bildete. Dabei verdeutlicht sie das Dilemma des Staates: Wie erreichte man den Stillstand der kirchlichen Gefängnisseelsorge, ohne dabei die Religionsfreiheit zu beschädigen?